Flexirente. Was ist das?

Bild: Geldbbörse mit Münzen.

Neureglung Hinzuverdienstgrenze Flexirente/ Erwerbsminderungsrente 01.07.2017

Irritierende Informationslücke zur Neuregelung der Hinzuverdienstrente im Rahmen der Flexirente bei Erwerbsminderungsrenten

 

Ab dem 01. Juli 2017 gibt es eine völlig neue Einkommensanrechnung in der Rente. Davon ist auch die Erwerbsminderungsrente umfasst.

 

Die Einkommensanrechnung wird nicht mehr nach einem monatlichen Einkommen bis 450 € anrechnungsfrei erfasst. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt der neue jährliche Freibetrag von 6300 €.

Alles was über 6300 € dazuverdient wird, wird dann zu 40 Prozent an die volle Erwerbsminderungsrente angerechnet. Unterschiede gibt es zur teilweisen Erwerbsminderungsrente 2017.

 

Das sollten Sie unbedingt beim Hinzuverdienst beachten:

Die vorgeschriebene Arbeitszeit darf nicht überschritten werden, sonst droht die Streichung der Rente. Davor schützt Sie auch die neue Flexi-Rente 2017 nicht.

  • Volle Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich, nicht mehr als 15 Stunden in der Woche
  • Teilweise Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden täglich.

Überschreitet der Frührentner diese Stundenvorgaben und zwar unabhängig vom Hinzuverdienst, ist die Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminderungsrente in Gefahr.

 

Leider sind die Informationen noch nicht überall aktualisiert und widersprechen sich teilweise sogar!

 

Wer für seinen persönlichen Rentenfall noch keine offizielle Information zu dieser Änderung erhalten hat, sollte - bevor er hier vorschnell aktiv wird - sicherheitshalber eine verbindliche Auskunft einholen!

 

Eine gute Adresse für Nachfragen ist: 

meinefrage@drv-bund.de